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MIETRECHT

Nicht jeder kann sich sein eigenes Haus oder seine eigene Eigentumswohnung leisten. Deshalb leben heute in der Bundesrepublik Deutschland auch noch immer die meisten Menschen in angemieteten Wohnungen oder – wer es sich leisten kann – Häusern. Hier stoßen dann zwangsläufig zwei Interessengruppen aufeinander, die Vermieter auf der einen und die Mieter auf der anderen Seite. Zwar sind solche Mietverhältnisse im Gesetz, im sog. Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und eigentlich genügt von daher eine mündliche Vereinbarung darüber, dass bestimmte Räumlichkeiten z.B. zu Wohnzwecken gegen ein bestimmtes Entgeld einer oder mehreren Personen zur Verfügung gestellt werden. Besser ist es allerdings, wenn man hierrüber einen schriftlichen Mietvertrag abschließt, der dann die Einzelheiten festlegt.

In den meisten Fällen geht das auch problemlos. Nicht selten gibt es aber auch dann Streit über Rechte und Pflichten aus einem solchen Vertrag, zumal der ja zumeist über mehrere Jahre abgeschlossen und durchgeführt wird. Häufigster Streitpunkt dürfte die Höhe der Miete und die Abrechnung der Nebenkosten sein. Bekanntlich wird ja alles teurer und da machen natürlich auch Mieten und die Kosten z.B. für Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc. keine Ausnahme. Streiten kann man sich aber auch über die lärmenden Nachbarn, die defekte Heizung oder einen gestörten Fernsehempfang. Dann ist es sicher sinnvoll, sich an einen qualifizierten und versierten Spezialisten zu wenden, um sich über seine Rechte aufklären und diese gegebenfalls durchsetzen zu lassen.

Aber auch wer meint, durch den Erwerb einer Eigentumswohnung solchen Problemen entgehen zu können, sieht sich häufig getäuscht. Zwar ist auch diese Art des Zusammenlebens durch das sog. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt, doch stehen sich auch hier die verschiedensten Interessen gegenüber und das geht natürlich auch nicht immer ohne Probleme. Ist dann noch ein Teil der Wohnungen eines solchen Hauses an Nichteigentümer vermietet, weil die Wohnung z.B. als Kapitalanlage dient, wird es noch komplizierter, weil sich dann verschiedene Rechtsgebiete überschneiden. Hinzu kommt, das insbesondere in größeren Objekten zumeist eine Hausverwaltung beauftragt werden muss, was wiederum eine Erweiterung der widerstreitenden Interessen bedeutet.

Bereits dieser kurze Anriß zeigt, wie komplex das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist. Es ist daher sicher leicht nachvollziehbar, dass es für einen Laien nahezu unmöglich ist, hier den Überblick über die Rechte und Pflichten zu behalten, die sich aus den verschiedenen Vertragsverhältnissen der Beteiligten untereinander, also im sog. Innenverhältnis, und im Außenverhältnis, also z.B. zu Handwerkern etc. ergeben. Das Streitpotential in diesen Bereichen ist enorm hoch und entsprechend umfangreich und zahlreich sind die Gerichtsentscheidungen gerade auf diesen Spezialgebieten. Es ist daher selbst für eine/n spezialisierte/n Fachfrau/mann nicht immer leicht, den Überblick zu behalten.

Da ich mich seit Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit intensiv mit diesen Bereichen beschäftigt habe und jahrelang sowohl Mieter, als auch Vermieter vertreten habe und noch immer vertrete, kenne ich die Probleme und Argumente beider Seiten sehr gut. Auch war ich selbst jahrelang Verwalter verschiedener WEG-Anlagen und berate und vertrete derzeit Wohnungseigentümer und Verwaltungen. Von daher finden Sie in mir einen kompetenden Ansprechpartner, gleich welcher der o.g. Interessengruppen Sie angehören.

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