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FAMILIENRECHT

Dies ist ein sehr weites Rechtsgebiet und geht weit über das hinaus, was man landläufig darunter versteht: Scheidungsrecht.

Natürlich bilden Scheidungen und alles was damit zusammenhängt einen Schwerpunkt eines jeden Familienrechtlers. Dazu gehören dann zwangsläufig auch die Regelung der Fragen, die die Kinder betreffen, also Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, aber auch die meist ebenso wichtigen finanziellen Dinge. Relativ einfach dürfte zumeist der Versorgungsausgleich (VA), also die Berechnung und Ausgleichung der Altersrenten abzuwickeln sein - der ja sehr stringend im Gesetz geregelt ist. Im Laufe seines Berufslebens zahlt ja bekanntlich jeder Arbeitnehmer einen Teil seines Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwirbt dadurch sog. Anwartschaften, also das Anrecht auf die Auszahlung einer Altersrente. Hieran hat der Ehepartner insofern Anteil, als er im Falle einer Scheidung einen Teil der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften übertragen bekommt, es sei denn, er selbst hat durch eigene Arbeit und entsprechende Zahlungen genügend eigene Rentenanwartschaftern erworben. In dem Falle, dass beide Eheleute berufstätig waren, werden die Anwartschaften, die auf die Ehezeit entfallen, verglichen und die Differenz geteilt, das heißt, der mit den höheren Anwartschaften muss einen Teil derselben abgeben, nämlich die Hälfte der Differenz. Dies ist der sog. öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich.

Nun haben aber viele, vor allem große Firmen, für ihre Arbeitnehmer eine sog. betriebliche Altersversorgung, die natürlich bei der Berechnung der Altersrenten ebenfalls berücksichtigt werden muss. Kompliziert wird es hier dann, wenn Anwartschaften auf eine Betriebsrente nach der Satzung nicht auf den Ehepartner übertragen werden können. Dann kommt es zum sog. schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, bei dem dann von demjenigen, der Anteile seiner Altersversorgung abgeben muss, entweder eine entsprechende Zahlung geleistet wird, oder aber eine Rente bei einem Rentenversicherer oder auch einer Lebensversicherung angespart wird.

Zu klären sein wird zudem meist auch die Frage des nachehelichen Ehegattenunterhalts, insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind und/oder der geschiedene Partner keine eigenen oder nicht ausreichende Einkünft hat. Auch dies ist ein sehr komplexes und schwieriges Thema, bei dem es wohl mit die meisten Streitigkeiten gibt.

Insbesondere wenn die Ehe lange gedauert hatte und/oder nicht unerhebliche Anschaffungen gemacht wurden, z.B. ein Haus gemeinsam erarbeitet worden ist, aber auch, wenn es nur um ganz normalen Hausrat geht stellt sich die Frage nach dem Zugewinnausgleich. Dieser soll sicherstellen, dass die Eheleute im Falle des Scheiterns ihrer Ehe zumindest das gemeinsam Erwirtschaftete gerecht unter sich aufteilen. Das wird dadurch erreicht, dass man von jedem der Beiden das Anfangs- und das Endvermögen zu einem bestimmten Stichtag feststellt, die Differenz errechnet und damit zunächst den sog. Zugewinn eines Jeden erhällt. Auch hier wird dann wieder die hälftige Differenz zwischen den beiden Beträgen festgestellt und ausgeglichen. Auch dies ist natürlich in manchen Fällen eine höchst komplizierte und strittige Angelegenheit, wie meist, wenn es um Geld geht, zumal es sich häufig um recht hohe Beträge handeln dürfte.

Wie eingangs schon angesprochen heißt "Familienrecht" aber mehr als nur Scheidung und ihre Folgen. Hierher gehören nämlich z.B. - Kindschaftsrecht - Stichworte: Vaterschaft, Adoption - aber auch das umfassende und zum Teil sehr komplizierte - Erbrecht - Stichworte: Testament, Erbschaft, Pflichtteil -, zu erwähnen ist auch das - Namensrecht. Hierher gehören aber auch wichtige Dinge wie Patiententestament und Vorsorgeverfügung.

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