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Beratungshilfe

Beratungshilfe ist die Möglichkeit, Rechtsberatung und anwaltliche Hilfe auch dann zu erhalten, wenn man über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt.

Bei den Amtsgerichten kann man unter Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise und wenn man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet einen Berechtigungsschein erhalten, mit dem man dann einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsucht. Jeder zugelassene Anwalt ist nach dem Gesetz verpflichtet, auch solche Mandate anzunehmen, auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Aufwand für den Anwalt zumeist grösser ist, als die Pauschalgebühr abdeckt, die dann von der Staatskasse gezahlt wird. Der Ratsuchende selbst zahlt allenfalls eine Selbstbeteiligung von 15,00 EUR, die der Rechtsanwalt im Einzelfall sogar erlassen kann.


Der Antrag auf Erteilung eines solchen Berechtigungsscheins kann auch über den Anwalt gestellt werden.

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